Referendariat in Schleswig-Holstein
Einstellungstermine: 01. Februar, 01. Juni und 1. Oktober in Kiel und Flensburg. 01. April, 01. August und 01. Dezember in Lübeck und Itzehoe.
Bewerbungsfristen: 8 Wochen im Voraus.
Wartezeit
Nach dem folgenden Verfahren vergibt Schleswig-Holstein die Referendarsplätze:
- Härtefälle (Bis zu 10 % der Plätze): Ein Härtefall liegt etwa im Falle einer Behinderung oder bei Bestehen einer Unterhaltspflicht vor.
- Wartezeit (Bis zu 45 % der Plätze): Es ist ausschließlich die Wartezeit entscheidend, bei gleicher Wartezeit entscheidet die bessere Leistung, Wehr- oder Wehrersatzdienst, ein freiwilliges soziales Jahr und ein Entwicklungsdienst usw. führen dazu, dass sich die Wartezeit verkürzt (vgl. § 9 Abs. 3 KapVojVD)
- Leistungsliste (55 % der Plätze): Entscheidend ist die Gesamtnote im ersten Staatsexamen; die Mindestnote für die Leistungsliste lag im Oktober 2024 bei 8,58; August 2024 bei 8,05 und im Juni 2024 bei 8,20 (Quelle).
Eine Nebentätigkeit ist dem Präsidenten des OLG Schleswig grundsätzlich im Voraus unter Angabe von Art und Dauer der Tätigkeit, des Arbeitgebers und der Vergütung anzuzeigen. Ein Antrag auf Genehmigung der Nebentätigkeit ist dagegen nicht mehr erforderlich, sodass auch kein Bescheid mehr ergeht. Das OLG Schleswig teilt die Zustimmung schriftlich mit. Die Nebentätigkeit darf grundsätzlich einen Umfang von 8 Stunden je Woche nicht überschreiten.
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