Ende Februar hat Russland Krieg gegen die Ukraine begonnen. Insgesamt wurden bis jetzt mehr als 10,5 Millionen Menschen innerhalb des Landes vertrieben oder sind ins Ausland geflohen. Viele ukrainische Geflüchtete haben Deutschland erreicht und möchten hier in Sicherheit bleiben.
Wie ist die rechtliche Situation, wenn ukrainische Geflüchtete in Deutschland ankommen?
Am 4. März 2022 wurde auf europäischer Ebene die „Massenzustrom-Richtlinie“ aktiviert. Ukrainische Geflüchtete müssen deswegen in Deutschland und allen anderen EU-Ländern kein normales Asylverfahren durchlaufen sondern bekommen einen Aufenthaltsstatus. Um diesen zu erlangen ist ein Antrag gemäß §24 Aufenthaltsgesetz notwendig.
Hier kommt das Aufenthalts-Tool ins Spiel!
Kooperation mit dem Legal Tech Verband
Der Legal Tech Verband Deutschland unterstützt diese Initiative. Das Tool ist ein hervorragendes Beispiel für Legal Tech in der Praxis. Es hilft ukrainischen Geflüchteten durch einen vereinfachten Zugang zum Recht, ihren Antrag auf einen Aufenthaltstitel zu erlangen. Es schließt dabei eine Lücke in der Rechtserlangung und hilft sowohl Geflüchteten, Behörden aber auch Anwält:innen. Denn es profitieren alle davon, wenn die nötigen Daten strukturiert, übersichtlich und einheitlich vorliegen. So können Prozesse einfacher und schneller durchgeführt werden und mögliche Kapazitätsengpässe bei den Behörden verhindert werden. Der einfache Zugang zum Recht durch Legal Tech ist eines unserer großen Ziele als Verband, und wir freuen uns sehr, gerade im Bereich des Ukraine-Krieges einen Beitrag zu leisten und das Tool zu unterstützen.
Dr. Jan Stemplewski
Felix Vemmer