Referendariat in Schleswig-Holstein
Einstellungstermine: 01. Februar, 01. Juni und 1. Oktober in Kiel und Flensburg. 01. April, 01. August und 01. Dezember in Lübeck und Itzehoe.
Bewerbungsfristen: 8 Wochen im Voraus.
Wartezeit
45% der Plätze werden nach Leistung im ersten Staatsexamen vergeben (Oktober 2020, Grenze: 9,8 Pkt.). Weitere 45% der Plätze werden nach Wartezeit vergeben und 10% an Härtefälle.
Eine Nebentätigkeit ist dem Präsidenten des OLG Schleswig grundsätzlich im Voraus unter Angabe von Art und Dauer der Tätigkeit, des Arbeitgebers und der Vergütung anzuzeigen. Ein Antrag auf Genehmigung der Nebentätigkeit ist dagegen nicht mehr erforderlich, sodass auch kein Bescheid mehr ergeht. Das OLG Schleswig teilt die Zustimmung schriftlich mit. Die Nebentätigkeit darf grundsätzlich einen Umfang von 8 Stunden je Woche nicht überschreiten.
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