Referendariat in Nordrhein-Westfalen
Einstellungstermine: Monatlich.
Bewerbungsfrist: 8 Wochen im Voraus.
Zur Übernahme einer Nebentätigkeit oder zur Fortsetzung einer Tätigkeit neben dem Vorbereitungsdienst bedarf es der vorherigen Genehmigung des Präsidenten des Oberlandesgerichts. Genehmigungsanträge sind rechtzeitig vor Beginn der Nebentätigkeit mit näherer Angabe über Arbeitgeber, Art und Umfang der auszuführenden Tätigkeit, über Arbeitszeit und über die Vergütung – auf dem Dienstwege – einzureichen.
Der zulässige zeitliche Umfang der Nebentätigkeit beträgt bei juristischem Bezug 10 Wochenstunden, bei nicht juristischem Bezug 8 Wochenstunden.
Die Durchführung eines Hochschulstudiums (auch als Gasthörer) während des Vorbereitungsdienstes ist Ihrer Stammdienststelle anzuzeigen. Das Studium kann untersagt werden, wenn es den Vorbereitungsdienst beeinträchtigt. Einer Genehmigung bedarf es nicht.
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