Referendariat in Hessen
Einstellung immer alle zwei Monate
03.Januar, 01.März, 02.Mai, 01.Juli, 01.September und zum 01.November eines jeden Jahres- je nach Monat erfolgt die Zuweisung zu bestimmten LG-Bezirken:
Januar, März, Mai, Juli, September, November: LG Bezirke Darmstadt, Frankfurt a.M., Gießen, Kassel und Wiesbaden
Januar, Mai, September: LG-Bezirke Fulda und Limberg a.d. Lahn
März, Juli, November: LG-Bezirke Hanau und Marburg
Bewerbungsfrist immer 2 Monate zuvor
Verlinkung zu den jeweiligen Gerichten: Formular
Soweit eine entgeltliche Nebentätigkeit bei der Ausbildungsstelle ausgeübt werden soll, ist vor dem Hintergrund, dass es den hessischen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren aufgrund des Urteils des Bundesozialgerichts vom 31. März 2015 seit Beginn des Jahres 2016 nicht mehr gestattet ist, von der Ausbildungsstelle ein zusätzliches Entgelt für die im Rahmen der Ausbildung erbrachten Arbeitsleistungen entgegen zu nehmen, für die Genehmigung eine ausreichende inhaltliche und zeitliche Abgrenzung der Nebentätigkeit von der Ausbildung erforderlich.
Während eines Ergänzungsvorbereitungsdienstes können Nebentätigkeiten grundsätzlich nicht genehmigt werden.
Auf Antrag kann ein kostenfreier Zugang zur Datenbank beck-online und juris erworben werden.