Referendariat in Hessen

Key Facts

≈ 723
Jährliche Neueinstellungen
≈ 4
Monate Wartezeit
1523,13
Vergütung in €
30
Urlaubstage
10
Gerichte
1 Oberlandesgericht (Frankfurt am Main), 9 Landesgerichte
Zivilrechtsstation
4 Monate
Strafrechtsstation
4 Monate
Verwaltungsstation
4 Monate
Anwaltsstation
9 Monate
Wahlstation
3 Monate

Einstellung

Einstellung immer alle zwei Monate

03.Januar, 01.März, 02.Mai, 01.Juli, 01.September und zum 01.November eines jeden Jahres- je nach Monat erfolgt die Zuweisung zu bestimmten LG-Bezirken:

Januar, März, Mai, Juli, September, November: LG Bezirke Darmstadt, Frankfurt a.M., Gießen, Kassel und Wiesbaden

Januar, Mai, September: LG-Bezirke Fulda und Limberg a.d. Lahn

März, Juli, November: LG-Bezirke Hanau und Marburg 

Bewerbungsfrist immer 2 Monate zuvor

Verlinkung zu den jeweiligen Gerichten: Formular

 

Nebenbeschäftigung

Soweit eine entgeltliche Nebentätigkeit bei der Ausbildungsstelle ausgeübt werden soll, ist vor dem Hintergrund, dass es den hessischen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren aufgrund des Urteils des Bundesozialgerichts vom 31. März 2015 seit Beginn des Jahres 2016 nicht mehr gestattet ist, von der Ausbildungsstelle ein zusätzliches Entgelt für die im Rahmen der Ausbildung erbrachten Arbeitsleistungen entgegen zu nehmen, für die Genehmigung eine ausreichende inhaltliche und zeitliche Abgrenzung der Nebentätigkeit von der Ausbildung erforderlich.

Während eines Ergänzungsvorbereitungsdienstes  können Nebentätigkeiten grundsätzlich nicht genehmigt werden.

Gut zu wissen

Auf Antrag kann ein kostenfreier Zugang zur Datenbank beck-online und juris erworben werden.

Zweites Staatsexamen

Prüfung

70 %
Schriftlicher Teil (8 Klausuren)
30%
Mündlicher Teil ( Prüfungen)

Statistik (2018)

91,2%
Erfolgsquote
16,17%
Vollbefriedigend oder höher