Referendariat in Baden-Württemberg
Ca. 770 pro Jahr
2 Einstellungstermine pro Jahr (1. April und 1. Oktober)
Bewerbung jeweils bis 30. November bzw. 31. Mai des Vorjahres.
Nebentätigkeiten, die Ausbildungsbezug haben, können bis zu einem Umfang von 35 Stunden monatlich genehmigt werden.
Nebentätigkeiten bei der Ausbildungsstelle gemäß § 42 JAPrO für die Zeit der Zuweisung sowie an einer juristischen Fakultät können im Falle besonderer Qualifikation des Rechtsreferendars ab dem fünften Ausbildungsmonat bis zu einem Umfang von 70 Stunden im Monat genehmigt werden.
Sonstige Nebentätigkeiten können während der ersten vier Ausbildungsmonate bis zu einem Umfang von 20 Stunden, danach bis zu einem Umfang von 35 Stunden monatlich genehmigt werden.
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